Das Recht eines Standes

In den Kommentaren von einem Artikel bei Robert, hat sich eine Diskussion um das Verständnis von Standesrecht des Rechtsanwaltberufs in Deutschland entwickelt. Viele Freie Berufe wie Ärzte, Rechtanwälte oder Steuerberater kennen in Deutschland ein Standesrecht.

Standesrecht ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung vereinbar. Es schafft Rechtsräume ausserhalb des allgemeinen Rechts. Standesrecht ist in meinen Augen vollkommen überkommen, gehört ins dunkle Mittelalter und ist zutiefst undemokratisch.

Standesrecht dient heute nur dazu, die Angehörigen und Mitglieder seines eigenen Standes zu bevormunden, die Vorrechte der Standesmitglieder gegenüber gegenüber Nicht-Mitgliedern abzusichern sowie Fehler, Unzulänglichkeiten, Dummheit, Betrug und sonstige kriminelle Handlungen ihrer Standesmitglieder der Öffentlichkeit, dem ordentlichen Recht und der Demokratie zu entziehen. Ferner ist Standesrecht das Instrument mit dem Altvorderestandesmitglieder ihre jüngeren Standesgenossen in Schach halten.

Das Recht eines Standes wurde am 14. Juli 1789 erstmalig abgeschafft. Offensichtlich sind einige Stände dabei bis heute übersehen worden.

PS: Das gleiche könnte ich auch von der Selbstherrlichkeit der Sportgerichte der deutschen Sportverbände sagen. Beispielsweise dem DFB Sport(-Laien-)gericht.

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