Blogmap für Deutschland (Update)

Andreas Roth hat auf Google Maps eine Karte entwickelt, mit der man alle Blogs in seiner Nachbarschaft entdecken kann. Blog-Deutschland rückt damit menschlich etwas näher zusammen.  Damit lassen sich beispielsweise regionale Bloggertreffen gut initiieren und organisieren. Die Karte ist natürlich interaktiv, jeder kann sein eigenes Blog dort selber eintragen und verwalten. Hübsche Idee.

Etwas ähnliches hat auch schon rivva. Dort sind allerdings nur Blogs verzeichnet, die bei rivva als aktive Quellen registriert sind. Andreas‘ Karte bietet potentiell also dagegen eine grössere Bandbreite. Also, auf zum Blogs registrieren!

Update: Aufgrund der Diskussion hier bei mir in den Kommentaren und dort beim Don, habe ich meine Sichtweise in diesem speziellen Fall argumentiert. Zur freundlichen Lektüre. Und gerne auch zur weiteren Diskussion, wo auch immer.

18 Kommentare zu „Blogmap für Deutschland (Update)

  1. Wozu, um Himmels Willen? Finde das schon auf rivva total beknackt.
    Welcher meiner Leser muß wissen wo ich wohne, und wozu? Die Angabe „Hamburg“ sollte ja wohl reichen. Oder findest Du die Aussicht erstrebenswert, daß jemand bei Dir an der Tür klingelt und sagt „tach, hab‘ dein Blog auf Google Maps gesehen und wollte man auf ’n Kaffee vorbeischauen“?
    Nicht alles was machbar ist ergibt Sinn und/oder sollte geyped werden.

  2. @Kiki, man muss sich ja nicht eintragen oder seine genaue PLZ angeben. Ausserdem hat Andreas nur die öffentlichen Angaben aus dem Impressum verwendet, die jeder in einem Blog einsehen kann, falls es eingetragen ist. Blogs, die solche Angaben nicht enthalten, sind auf dr initialen Karte auch nicht berücksichtigt,

    In guter Web 2.0 Tradition: Jeder kann die Angaben machen, die er vertreten kann.

  3. Ich finde, der Don hat Recht. Einfach das Impressum abgrasen ohne zu berücksichtigen, daß der Betreffende die Verwendung der Daten ausschließt, geht irgendwie überhaupt nicht. Ich musste auch schon Adressverzeichnisanbietern hinterhertelefonieren um gelöscht zu werden und finde sowas sehr ärgerlich. Wenn, dann bitte richtig: Eine Seite, die von mir aus lokalisiert werden darf, georeferenziere ich selber (geotag im header) – das darf dann auch gerne ausgelesen werden.
    Man sollte nicht einfach immer alles machen (und veröffentlichen) nur, weil es (technisch) funktioniert.

  4. Sorry, aber ein Blogger ist in gewisser Weise eine öffentliche Person, ein Impressum ist öffentlich zugänglich – genau wie eine Anschrift, ein Telefonbuch, ein Branchenbuch. Ein Blogverzeichnis ist lediglich ein weiteres (zugegebenermassen ein hoch strukturiertes) Verzeichnis in dem etwas steht was ohnehin bekannt ist. Wer sich verstecken will, sollte seine Meinung nicht öffentlich in blogform äußern. Vielleicht hinkt der Vergleich etwas, aber als Maler beschwere ich mich auch nicht, wenn mein Kittel Farbe abbekommt. Das gehört dazu.

  5. Ich bin kein Jurist. Deshalb argumentiere ich hier als „NetzNormalo“.

    1. Das Impressum ist öffentlich und kann von jedem eingesehen werden.

    2. Die Nutzung meines Impressums für gewerbliche Zwecke ist auch bei mir laut meiner CC-Lizenz, die auf allen Seiten in der rechten Spalte einsehbar ist, untersagt.

    3. Laut gleicher CC-Lizenz ist aber die Verwendung für nicht-kommerzielle Zwecke gestattet. Und zwar zu gleichen Bedingungen wie in meiner eigenen CC-Lizenz. Eine entsprechende CC-Lizenz-Angabe auf seiner eigenen Seite konnte ich allerdings nicht entdecken. Das Versäumnis ist nachzuholen von Andreas.

    4. Andreas Roth hat nach eigenem Bekunden und laut seiner Kontakt/Impressumsseite eine nicht-gewerbliche Website. Nachprüfen kann ich das mit letzter Sicherheit natürlich nicht.

    5. Andreas hat also zunächst mein Impressum unter meinen geltenden CC-Lizenz verwendet. Ausserjuristisch hätte er anstandshalber aber natürlich bei mir danach fragen können. Das stimmt. Die Netiquette hätte das erwartet.

    6. Er hat aber gleich nach Veröffentlichung danach höflich gefragt und angeboten, dass ich meinen Eintrag bei ihm entfernen oder korrigieren kann. Suboptimal vielleicht. Aber sei es zunächst drum.

    7. Schluss: Solange es sich um eine nicht-kommerzielle Seite handelt und wie bei Andreas wie er sagt, als Hobby betrieben wird, habe ich zunächst nichts dagegen, wenn ich vorher gefragt werde.

    8. Zu beurteilen, ob solch eine Seite Sinn macht oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen und ist nicht Gegenstand dieser Diskussion.

    Vielleicht ist diese Argumentation für manche naiv. Aber das ist das, was ich gedacht habe, als Andreas mich heute vormittag informiert und nachträglich gefragt hat.

    Anders sieht es allerdings beim Don aus, in dessem Impressum ausdrücklich untersagt wird, dass Dritte sein veröffentlichtes Material verwenden, einschliesslich der Impressumsangaben. Das ist zu respektieren. Das ist in diesem Falle so nicht geschehen offensichtlich. Und das ist nicht Rechtens. Ich kann verstehen, dass der Don in seinem Fall „pisst“ ist.

    Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.

    Sicherheitshalber noch ein Nachtrag [2008-02-05 17h12]:

    Meine aktuell gültige CC-Lizenz in deutscher Sprache: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/

  6. „In guter Web 2.0 Tradition: Jeder kann die Angaben machen, die er vertreten kann.“

    Ist es nicht so, dass in Deutschland ein Impressum für Blogger Pflicht ist? Ich würde eigentlich liebend gerne auf die Angabe verzichten.

  7. Das irgendwelche Adressensammel-und-deal-Fraggles mein Katzenblog am Ende des Blogiversums finden, um mir auf den Senkel zu gehen oder in meiner Bude einzubrechen (weil vielleicht im Blog steht, dass man grad in Urlaub ist), ist nicht allzu wahrscheinlich.
    In solch einer Karte ohne vorherige Autorisation eingetragen werden, die dann von Datendealern bequem abgegrast werden kann, ist eine andere Geschichte.

  8. Habe gerade erst an der Blogbar erfahren, daß der Typ die Dreistigkeit besessen hat, Leute einfach so einzutragen, indem er ihr jeweiliges Impressum plündert. Das geht ja schon mal ganz und gar nicht , das ging aus Deinem Artikel hier gar nicht hervor.
    Und sorry, aber wer meint, Blogger müßten sich das bieten lassen, da sie ja „in gewisser Weise öffentliche Personen“ seien hat den Schuß nicht gehört oder lange nicht mehr im Bundesdatenschutzgesetz geblättert. Es mag sein, daß ein Blogger unter Umständen dazu verpflichtet ist, ein Impressum anzugeben. (Die Lage ist alles andere als eindeutig). Aber sie müssen – wie jeder andere auch – vorab informiert und um ihre Einwilligung zur Nutzung und Veränderung ihrer Daten gefragt werden.

    Un.Fass.Bar, wie blind diese Technikgeilheit macht.

  9. Cem – bester! Klar hab‘ ich Deinen Kommentar gelesen und sehe, daß Du differenzierst. Aber unabhängig von der Netiquette – das BDSG §§ 13 u. 14 ist ziemlich eindeutig was die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten betrifft: erst fragen und Einwilligung abholen, dann machen. Insofern krieg‘ ich auch den Fön bei Aussagen wie der von Claus, die anders ausgedrückt besagen: Du kannst es sowieso nicht verhindern, als lehn‘ dich zurück und geniesse es.

  10. Impressumspflicht? Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Anbieterkennzeichnungspflicht ist nur durchsetzbar im gewerblichen/Kommerziellen Bereich, meist über das Wettbewerbsrecht. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein privater Blogger wegen fehlendem Impressum rechtliche Konsequenzen zu tragen hatte. Dann könnte man Dienste wie Blogger.de oder antville.org dichtmachen.

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